Hausordnung
Wir heißen Sie herzlich in unserer Kindertagesstätte (KiTa) willkommen.
Grundlage der pädagogischen Arbeit der prot. Kindertagesstätte Sonnenschein in Sondernheim/Germersheim sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes RLP, die Konzeption der KiTa, die Qulitätsstandards und die folgende Hausordnung.
In der Kindertagesstätte gibt es verschiedene Regelungen, die dazu dienen, Sicherheitsrisiken für Ihre Kinder zu minimieren.
1. Bevor das Kind die Kindertagesstätte besuchen kann, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
o Betreuungsvertrag – von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben.
o Leistungsvereinbarung
o Eventuell der Verpflegungsvertrag
o Ärztl. Attest – Impfberatung
o Impfpass – Nachweis der vollständigen Masernschutzimpfung
o Das Aufnahmegespräch hat stattgefunden.
2. Öffnungszeiten der Kindertagesstätte:
7.00 -8.00 Uhr Frühdienst
7.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Öffnungszeiten für Teilzeitkinder 7.00-16.00 Uhr Öffnungszeiten für Ganztagskinder
Es gibt keine festen Bring - und Abholzeiten.
3. Der Terminplan / Schließtage wird immer im Oktober für das kommende Kalenderjahr ausgeteilt. Jede Familie erhält ein Exemplar in Papierform und ein Plan wird im Eingangsbereich ausgehängt. Auf unserer Homepage wir der Terminplan veröffentlicht und in der Eltern App finden Sie die Termine im Kalender. Wichtige Informationen erhalten Sie über die Eltern App und im Eingangsbereich der Kindertagesstätte.
4. Die Eltern tragen die volle Verantwortung für den Weg zur Kita und von der Kita nach Hause. Die Eltern übertragen die Verantwortung erst an die pädagogischen Fachkräfte bei der persönlichen Übergabe, hier beginnt die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte. Sollte das Kind allein in die Kindertagesstätte kommen, ist dies mit den pädagogischen Fachkräften abzuklären. Das Kind muss in der Lage sein, sich selbst anzumelden. Wenn ein Kind allein die Kindertagesstätte verlassen darf, benötigen wir das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten, diese müssen auch alle unterschrieben haben. Das Kind muss in der Lage sein, den Nachhauseweg allein zu bewältigen. Die pädagogischen Fachkräfte werden eine Empfehlung aussprechen, die endgültige Entscheidung treffen die Erziehungsberechtigen. Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte endet, wenn das Kind die Kindertagesstätte mit den Erziehungsberechtigten, einer abholberechtigten Person oder allein, nach dem schriftlichen Einverständnis, die Einrichtung verlässt. Die Person die das Kind abholt, muss es bei einer pädagogischen Fachkraft abmelden.
5. Die Rezeption ist von 8.00-9.00 Uhr und von 11.45 – 12.15 Uhr besetzt. In dieser Zeit kann das Kind an der Rezeption an- und abgemeldet werden, ist die Rezeption nicht besetzt, bitte das Kind am Vormittag im Bistro anmelden und am Nachmittag, bei einer pädagogischen Fachkraft.
6. Bitte achten Sie darauf, dass die Außentür der Kindertagesstätte immer geschlossen ist und die Zwischentür, wenn das Büro nicht besetzt ist.
7. Rezeption:
o An -und Abmelden des Kindes
o Weitergabe von Informationen
o Abgabe von Unterlagen
o Abgabe des Aktionsgeldes
8. Aktionsgeld – 50 € im Kindergartenjahr, das Geld wird immer im 1.9-30.9. eingesammelt. Das Aktionsgeld wird verwendet für:
o Anschaffen der Trinkflasche
o Fotos für das Portfolio
o Materialien für das Portfolio
o Tee zum Frühstück
o Zur Finanzierung von Ausflügen
o Tempos
o Geschenke für die Kinder (Weihnachten, Ostern)
9. In der Kindertagesstätte bieten wir täglich ein Frühstück an, dafür erheben wir einen monatlichen Unkostenbeitrag von 5€, diese können an der Rezeption oder im Büro gezahlt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind kein Essen mit.
10. Bitte achten Sie darauf, dass kein Kind ohne seine Erziehungsberechtigten die Kindertagesstätte verlässt. Kinder die unerlaubt die Kindertagesstätte verlassen, bitte aufhalten und eine pädagogische Fachkraft informieren.
11. An Brüstungen, Geländern und Zäunen darf nicht geklettert werden. Kein Gegenstand darf von oben nach unten geworfen werden.
12. Die Abmeldung der Kinder bei Krankheit, Urlaub oder sonstiges erfolgt über die Eltern-App oder telefonisch.
13. Die Kinder dürfen nur von den Personen abgeholt werden, die als abholberechtigt in Kita-Plus hinterlegt sind. Ist die Person nicht eingetragen, dürfen wir Ihr Kind nicht mitgeben. Sie sind verpflichtet, die Liste der Abholberechtigten auf dem aktuellen Stand zu halten und Veränderungen mitzuteilen. Die Abholenden werden dem Personal zuvor vorgestellt oder müssen sich ausweisen. Die abholenden und bringenden Personen werden von Ihnen über die Sicherheitsregelungen informiert und halten sich daran.
14. Wenn sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert, teilen Sie uns dies sofort mit. Damit wir die Daten aktualisieren.
15. Übertragbare Krankheiten, sind nach ärztlicher Feststellung sofort der Kindertagesstätte zu melden.
16. Sollte ihr Kind in der Nacht erbrechen oder Anzeichen von Fieber zeigen, muss das Kind zu Hause bleiben. Die Kita ist darüber zu informieren.
17. In der Kindertagesstätte verabreichen wir keine Medikamente. Auch keine Nasentropfen, Hustensaft, Mückenspray, homöopathische Mittel und Salben. Die Medikamente auch nicht in den Rucksäcken oder Fächern hinterlegen.
18. Bei Notfallmedikamenten benötigen wir eine ärztliche Verordnung, eventuell eine Schulung, bitte besprechen Sie dies mit der Leitung.
19. Teilen Sie uns eventuelle Allergien Ihres Kindes mit.
20. Die Kinder sind witterungsentsprechend zu kleiden, wir gehen bei jedem Wetter ins Außengelände. Im Haus tragen die Kinder Hausschuhe, die sie möglichst selbst anziehen können. Schlappen, loses Schuhwerk und zu große Schuhe sind wegen der Unfallgefahr verboten.
21. Bitte achten Sie darauf, dass an dem Garderobehaken Ihres Kindes ein Beutel mit Wechselkleider hängt, in der Kindertagesstätte gibt es keine Wechselkleidung.
22. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Ketten, Schlüsselbändern und ähnliches, untersagt. Von Ohrringen raten wir ebenfalls ab, wenn dann nur kleine Stecker. Ihr Kind darf keine Jacke, Pullover, Mütze oder ähnliches tragen, die mit Kordeln oder Schnüren im Halsbereich geschlossen werden. Kordelstopper, Festhalter und Konten an vorhandener Kleidung entfernen Sie bitte. Bitte verzichten Sie auf Kapuzenpullover/Hoodies. Wie empfehlen darauf zu achten, nur Jacken mit Druckknöpfen oder Klettverschlüsse befestigte Kapuzen zu nutzen, sogenannte Sollbruchstellen. Ihr Kind darf in der Kita keine festgeknoteten Schals, offene Schals zum Wickeln oder Einfädeln, Loopschals oder ähnliches tragen. Enganliegende Schlaufenschals verringern die Strangulationsgefahr. Das Tragen und das Spielen mit Fahrradhelmen ist in der Kita nicht erlaubt. Es besteht Strangulationsgefahr!
23. Sollte Ihr Kind eine Brille benötigen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind eine Brille trägt, die Kindertagesstätten tauglich ist. Lassen Sie sich von Ihrem Optiker beraten.
24. Kleidungsstücke, die nicht zuzuordnen sind sammeln wir im Eingangsbereich in dem Regal. Diese wird in regelmäßigen Abständen, mind. 4 Mal im Jahr entsorgt.
25. Wickelkinder haben ihre Wechselwäsche in ihrem Fach im Bad.
26. An der Garderobe hängt der Turnbeutel Ihres Kindes, bitte achten Sie darauf, dass immer Turnkleidung darin ist. Ihr Kind turnt barfuß oder mit Turnschläppchen (Bitte beschriften Sie die Turnschläppchen).
27. Im Sommer geben Sie bitte Ihrem Kind Badesachen und ein Handtuch mit, Sonnencreme benötigen ausschließlich die Ganztagskinder. Die Teilzeitkinder müssen zu Hause eingecremt werden. Wenn Ihr Kind keine Badesachen dabei hat, kann es nicht im Außengelände mit Wasser spielen.
28. Das Betreten des Bades, durch Erziehungsberechtigte oder Abholberechtigte, ohne Absprache mit der pädagogischen Fachkraft ist untersagt. Auch die Bildungsbereiche dürfen nur unter Aufsicht einer pädagogischen Fachkraft betreten werden.
29. Für mitgebrachtes Spielzeug haftet die Kindertagesstätte nicht, die pädagogischen Fachkräfte werden es auch nicht suchen, wenn es verloren geht.
30. Für Fahrzeuge, z.B. Fahrräder und Kinderwagen, die auf dem Kindertagesstätten Gelände abgestellt wurden, übernimmt die Kindertagesstätte keine Haftung.
31. Feuerzeuge, Messer und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
32. Im Haus und im Außengelände ist das benutzen des Handys verboten, es dürfen auch keine Fotos gemacht werden.
33. Das Leitungsteam ist weisungsberechtigt und übt das Hausrecht aus.
34. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennen sie die Hausordnung an.